Heilpädagogische Förderung

Das Anwenden heilpädagogischer Methoden und Maßnahmen im Bereich der Hilfen für Menschen mit Beeinträchtigung umfasst ein facettenreiches Spektrum an ganzheitlichen Hilfsmöglichkeiten, die sich an den Stärken, Wünschen und Bedürfnissen des Klienten orientieren. Entsprechend der individuellen Zielsetzung werden personenorientierte Methoden ausgewählt, die in Form von Einzel- ggf. Kleingruppenförderung durchgeführt werden. Gemeinsam mit dem Teilnehmer werden neue, individuell auf seine Schwierigkeiten, Begabungen, Bedürfnisse und Verhaltensweisen abgestimmte Lernwege entwickelt, die ihm das selbstständige Lernen erleichtern.

Ziel

Ausbildung entsprechender Fertigkeiten und Kompetenzen zur

  • Befähigung des Ausgleichs von Benachteiligungen in verschiedenen Lernbereichen
  • Milderung/Abwendung bestehender Belastungssituationen

Zielgruppe

  • Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr, junge Volljährige und Erwachsene

Angebote

  • Lese- und Rechtschreibförderung
    • Ausbildung basaler Lese- und Rechtschreibfähigkeiten bei einer vorliegenden Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) oder Legasthenie
  • Mathematikförderung
    • Ausbildung Grundfähigkeiten der elementaren Mathematik bei einer vorliegenden Lernstörung oder Rechenschwäche (Dyskalkulie)
  • Autogene Entspannungsförderung
    • Möglichkeit gezielt Symptomen von innerer Anspannung (ADHS, ADS), Schlafstörungen, chronische Erschöpfung entgegenzuwirken

Umsetzung

  • das Lese-, Rechtschreib-, und Mathematiktraining beinhaltet Methoden der heilpädagogischen Übungsbehandlung, der Gesprächstherapie, der Spieltherapie, der Wahrnehmungs- und Konzentrationsförderung und wird als wöchentliche Einzelförderung (60 Minuten) durchgeführt
  • die Entspannungsförderung basiert auf den autogenen Trainingsmethoden der progressiven Muskelentspannung (nach Jacobsen) sowie geführten Fantasiereisen, je nach Bedarf kann ein Entspannungskonzept individuell für den Teilnehmer erstellt werden; die Übungen werden wöchentlich als Gruppen- oder Einzelförderung durchgeführt (60 Minuten)

Kosten und Finanzierung

Die Finanzierung erfolgt auf Stundenbasis und richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Teilnehmers.

Im Bedarfsfall besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch

  • das zuständige Jugendamt (§35a SGB VIII)
  • den zuständigen Träger der Sozialhilfe
  • Sozialleistungen in Form des Persönlichen Budgets

Eine Privatfinanzierung der heilpädagogischen Leistungen ist ebenfalls möglich.

Für nähere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.