Hilfen zur Erziehung

Das Leben ist manchmal nicht einfach. So kann es unter besonderen Umständen vorkommen, dass eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann.

Für diesen Fall haben Personensorgeberechtigte (meistens die Eltern) einen Anspruch auf eine geeignete und notwendige Hilfe.

Im Rahmen der Hilfen zur Erziehung im „KIDS“ e.V. haben alle stationären und ambulanten Hilfeformen das Ziel, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zu einer verantwortungsvollen und selbstständigen Lebensführung zu befähigen. Aber auch die Rückführung ins Elternhaus, die Klärung der Eltern-Kind-Beziehung und die Stabilisierung sind vordergründig. Um das zu erreichen, arbeitet der „KIDS“ e.V. mit spezifischen Institutionen zusammen, bietet Einzelfallhilfe, Kriseninterventionen und auf den jeweiligen Fall zugeschnittene Leistungen an.

Betroffene Kinder und Jugendliche erfahren eine spezielle Förderung im Elementarbereich, der Schule und Ausbildung. Für ein fürsorgliches und familiäres Klima sorgen in allen Einrichtungen pädagogische Fachkräfte mit diversen Zusatzausbildungen.

Wie erhalte ich Hilfe?

Personensorgeberechtigte (das sind zum Beispiel die Eltern) oder die betroffenen Kinder oder Jugendlichen können sich in Problemlagen stets an das örtliche Jugendamt wenden und finden dort einen Ansprechpartner.

Im Jugendamt kann ein Antrag auf Hilfe zur Erziehung gestellt werden. In diesem ist es wichtig, dass der jeweilige Bedarf begründet wird.

Das Jugendamt entscheidet dann nach einer Fallberatung über die Form der Hilfe. Diese Hilfe kann dann ambulant oder stationär erfolgen.

Nehmen Sie Kontakt zum „KIDS“ e.V. auf, wenn Sie sich nicht sicher sind …