Familienwohnen

Das Zusammenleben mit den Kindern in einem eigenen Wohnraum mit einer dementsprechenden Lebens- und Alltagsstruktur, dieses Recht sollte weitestgehend allen zu Teil werden. Es ist wichtig, daraufhin zu wirken, dass es Möglichkeiten gibt, neue Wege des Zusammenlebens zu realisieren. Das Angebot des Familienwohnens soll genau hier ansetzen.

Kinder, deren Mütter/Väter bzw. Eltern geistigen, seelischen oder mehrfachen Einschränkungen unterliegen, stehen hier im Fokus. Die Eltern(teile) benötigen und erhalten Unterstützung und Hilfe, um das Wohl ihres oder ihrer Kinder zu sichern und sie in ihrer Entwicklung zu fördern. Erfahrene Fachkräfte der Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe stehen den Müttern, Vätern oder Eltern zur Seite. Gesundheitsförderung, lebenspraktische Anleitungen bis hin zu sozioemotionaler und erziehungsbezogenem Kompetenzerwerb bilden den Kern. „So wenig wie möglich, so viel wie nötig“ ist führend bei der Befähigung der beeinträchtigten Erwachsenen, ihren Kindern, um ihren Lebensalltag zu meistern.

Ansprechpartner des Bereiches

  • Frau A. Priewe, 03471/370076

E-Mail: a.priewe@kids-ev-bernburg.de

Standorte Familienwohnen

Betreuungsaufwand

  • die Kinder befinden sich in einem stationären Rahmen nach §34 des SGB VIII und erhalten Leistungen durch das zuständige Jugendamt
  • die Mütter, Väter, Eltern erhalten Eingliederungshilfe nach dem § 102 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX durch das zuständige Sozialamt oder
  • im Rahmen des persönlichen Budgets
  • darüber hinaus sind für die Eltern einzelfallbezogene Vereinbarungen mit dem Sozialamt möglich

Zielgruppe

  • Kinder, deren volljährige Mütter/Väter, Eltern, einer geistigen und/oder seelischen Beeinträchtigung unterliegen oder davon bedroht sind oder diesen in Folge einer Sucht unterliegen oder davon bedroht sind

Zielsetzung

Grundlegendes Ziel des Familienwohnen ist es, Kindern ein Zusammenleben mit ihren Eltern, die einer geistigen und/oder seelischen Beeinträchtigungen unterliegen, zu ermöglichen. Familiäre Systeme zu erhalten und sie so zu unterstützen, dass ein Zusammenleben mit dem Kind dauerhaft gesichert ist (möglich bis zur Volljährigkeit des Kindes), stehen im Fokus. Die vorhandenen Einschränkungen bzw. ihre Folgen sollen dabei beseitigt, überwunden oder gemildert und die Eingliederung in die Gesellschaft sowie die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sichergestellt werden.

  • Befähigung der Eltern zu einem selbstständigen Zusammenleben mit ihrem Kind und einer verantwortungsbewussten Lebensgestaltung
  • stetige Einbeziehung der Eltern in den Hilfeprozess
  • gemeinsame Gestaltung des Alltags
  • positive physische und emotionale Entwicklung des Kindes
  • Ausbau der individuellen Stärken im Lebensalltag
  • Ausbau der elterlichen Kompetenzen
  • Auf- und Ausbau einer positiven, familiären Bindung
  • Perspektiventwicklung für die einzelnen Familienmitglieder
  • Aufbau sozialer Kompetenz bei sozialer Integration in relevante Bezugsgruppen

Aufnahmevoraussetzungen:

  • Bereitschaft der Mütter, Väter, Eltern zur Mitwirkung und Einzug in die Einrichtung
  • Einhaltung der bestehenden Hausregeln
  • Kostenzusage durch das zuständige Jugend- und Sozialamt
  • Kostenübernahme für die Unterkunft und die Grundsicherung für Mütter/Väter, Eltern (z.B. durch das Jobcenter oder Sozialamt)

Mitarbeiter des Bereiches

  • Sozialpädagog:innen (B.A.), Staatlich anerkannte Erzieher:innen, Heilpädagog:innen, Elternberater:innen
  • Zusatzausbildungen in den Bereichen: Klinische Pädagogik, Kinderschutz, Traumapädagogik, SAFE-Mentoring, Bewegungspädagogik, Papilio Erziehung, 
  • Auszubildende und Studenten
  • anteilig 1 Diplom-Sozialpädagogin mit Zusatzausbildung zur Mediatorin, systemischen Coach, Bindungsberater, Budgetberater/Budgetassistenz, Resilienztrainerin
  • Hauswirtschafter:innen, Nachtwachen, Hausmeister